Happylein
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Verfasst am: 14.02.2023 19:43 Titel: |
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Ob Sie als Mieter beim Auszug die Wohnung renovieren müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände oder das Lackieren von Türen und Fensterrahmen Sache des Mieters. Allerdings sind formularmäßige Klauseln in Mietverträgen, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten, unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.
Das bedeutet, dass eine solche Klausel im Mietvertrag nicht automatisch bedeutet, dass Sie als Mieter bei Auszug renovieren müssen. Entscheidend ist vielmehr, ob der Zustand der Wohnung beim Auszug dem bei Mietbeginn entspricht. Ist dies der Fall, sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, die Wohnung zu renovieren.
Auf https://anwalt-seiten.de/wohnung-renoviert-uebernommen-muss-ich-beim-auszug-renovieren/ können Sie lesen, was zu tun ist, wenn vorher die Wohnung Ihnen renoviert übergeben wurde. |
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